Transformationsberatung

Wir erstellen Transformationskonzepte für Unternehmen.

Förderfähige Beratungsleistung

Wir erstellen Transformationskonzepte für Unternehmen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Die Beratungsleistung ist BAFA-förderfähig. 

Ein Transformationskonzept umfasst neben CO2-Bilanzen individuelle Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Bilanz. Zusätzlich können außerdem Mitarbeiter:innenworkshops und beratende Begleitung bei der Implementierung von Einsparmaßnahmen in Anspruch genommen werden. 

Transformationskonzept

BAFA-förderfähig bis zu 60% der Projektsumme oder 80.000 Euro*

Wie ist der Ablauf?

Im ersten Schritt werden ein Corporate Carbon Footprint (CCF) und ggf. ergänzend Product Carbon Footprints (PCF) zur systematischen Erfassung und Quantifizierung der Treibhausgasemissionen durchgeführt, die das Unternehmen verursacht. Die Bilanzen werden individuell gemäß der relevanten DIN ISO-Normen mit wissenschaftlichem Anspruch erstellt. Die Bilanzen dienen als Grundlage für Handlungsempfehlungen, die anschließend erarbeitet werden. Eine detaillierte Vorstellung und Dokumentation der Ergebnisse ermöglicht es, den Prozess und die gewonnenen Erkenntnisse nachzuvollziehen und langfristig in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen. 

Was wird gefördert?

Die BAFA-Förderung umfasst gemäß Modul 5 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ u.a. die Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer Treibhausgasbilanz für eurer Unternehmen. 

Die Förderquote für Transformationskonzepte liegt bei 50% der Projektkosten. Für kleine und mittelständische Unternehmen werden 60% der Investitionskosten mit bis zu 80.000 Euro gefördert.* 

*HINWEIS

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilt auf seiner Website mit:
„Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.“

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